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mein Angebot an Sie

Pflegeberatung

Die Inhalte und die Durchführung der individuellen Pflegeberatung sollen einen gleichberechtigten und besseren Zugang zu Sozialleistungen und sozialen Hilfen gewährleisten und für eine bedarfsgerechte Unterstützung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sorgen.

Gerne berate ich Sie über verschiedene Möglichkeiten der ambulanten Versorgung. In meiner umfangreichen Beratung geht es mir vor allen Dingen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen krankheitsbedingten und pflegerischen Notwendigkeiten und um ihre persönlichen Wünsche, sowie den finanziellen Möglichkeiten.

Wir entwickeln gemeinsam, nachdem wir ihre Situation und ihre Vorstellung ermittelt haben, eine passende Lösung für sie. Es erfolgt eine Umsetzung und falls notwendig, werden Kontakte zu anderen Unterstützungsangeboten vermittelt.

Pflegende Angehörige sind häufig allein mit dem, was sie erleben und was sie leisten. Hier kann Unterstützung sein. 

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Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre individuelle Beratung.




 

Vorsorgeplanung

Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase soll den Leistungsberechtigten bezogen auf ihre individuelle Situation ermöglicht werden, Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu entwickeln und mitzuteilen.

Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuell zugeschnittenes Beratungsangebot über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase. Dabei sollen bedürfnisorientiert auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen, mögliche Notfallsituationen besprochen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden. Bestandteil der Beratungsgespräche soll auch das Angebot zur Aufklärung über bestehende rechtliche Vorsorgeinstrumente, insbesondere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht bzw. die Möglichkeit ihrer Aktualisierung sein.

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Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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