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Leistungen
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Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
die Kosten werden von
den Pflegekassen übernommen.​
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Private Leistungen
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Erfassen des Pflegebedarfes
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Erstellung eines Versorgungsplanes
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Koordinierung Krankenkasse und Medizinischer Dienst (MDK) durch Unterstützung bei Beantragungen wie Pflegegrad, Pflegehilfsmittel
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Netzwerkaufbau durch ambulante Versorgungsstrukturen wie Pflegedienste, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflegeeinrichtungen, Sanitätshäuser, Selbsthilfegruppen für Angehörige z.B. bei Demenz, ehrenamtliche Besuchsdienste, Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme
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Erstellen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
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Kosten nach Terminvereinbarung
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Telefonische Beratung 30 Euro
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Persönliche Beratung 70 Euro
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