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Leistungen
  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
       die Kosten werden von
       den Pflegekassen übernommen.​
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      Private Leistungen
  • Erfassen des Pflegebedarfes
  • Erstellung eines Versorgungsplanes
  • Koordinierung Krankenkasse und Medizinischer Dienst (MDK) durch Unterstützung bei Beantragungen wie Pflegegrad, Pflegehilfsmittel
  • Netzwerkaufbau durch ambulante Versorgungsstrukturen wie Pflegedienste, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflegeeinrichtungen, Sanitätshäuser, Selbsthilfegruppen für Angehörige z.B. bei Demenz, ehrenamtliche Besuchsdienste, Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme
  • Erstellen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
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       Kosten nach Terminvereinbarung
  •  Telefonische Beratung 30 Euro
  •  Persönliche Beratung 70 Euro
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