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Die heutige Zeit verlangt ein hohes Maß an Selbstständigkeit im Bereich Gesundheitswesen und Prävention. Wer selbst Pflege benötigt oder Angehörige pflegt, muss sich mit vielen Angeboten, Kostenstrukturen und Antragsverfahren auseinandersetzen.

Ich möchte Sie individuell und persönlich nach ganzheitlichem Konzept im Bereich Pflege beraten. Ein besonderes Augenmerk beziehe ich auf die gesundheitliche Vorausplanung Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht. 

Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als verpflichtender „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird eines durch die Pflegekasse beauftragten Unternehmens oder durch Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.

Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

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